Wallenrod bekommt seine Mannschafts- und Einzelpunkte am „Grünen Tisch“ zurück
Mit Urteil vom 07.06.2016 werden die von der Ligaleitung der Gauliga des Schützengaus 6 Fulda/Rhön aberkannten Punkte aus den Wettkämpfen vom 10.04.2016 Wallenrod 2 gegen Großenlüder und vom 29.04.2016 Wallenrod 2 gegen Elm dem SV Wallenrod wieder gutgeschrieben. In der nunmehr korrigierten Tabelle belegt die Mannschaft Wallenrod 2 somit wieder den Zweiten Platz in der Gauliga (hier).
Zum Hintergrund:
Der SV Wallenrod setzte in den o.g. Wettkämpfen jeweils Schützen aus seiner ersten Mannschaft ein, diese hatten bisher noch nicht in dieser Liga (Gauliga) geschossen. Da die 2. Mannschaft jedoch zu dieser Saison neu in die Gauliga aufgestiegen ist und die betroffenen Schützen auch nicht an einem Aufstiegswettkampf teilgenommen hatten, setzte der Mannschaftsführer die Schützen gem. der Ligaordnung auf den letzten Positionen ein. Analog dieser Regelung wurde dann auch der Wettkampf gegen Elm absolviert. Mit Email vom 10.05.2016 wurde dem SV Wallenrod von Seiten des Ligaleiters der Gauliga mitgeteilt, dass das Setzen der Schützen falsch wäre, und damit beide Wettkämpfe mit jeweils 0 zu 5 Einzelpunkten und 0 zu 2 Mannschaftspunkten für den Gegner gewertet würden.
Vor dem Einlegen eines Einspruchs, seitens des SV Wallenrod gegen diese Entscheidung des Schützengaus 6, wurde die Problematik mit den Verantwortlichen des HSV erörtert. Laut dem Sportleiter des HSV gibt es hier kein Fehlverhalten seitens des SV Wallenrod, da die Schützen der ersten Mannschaft in der Saison 2015 und 2016 nur Wettkämpfe absolviert hatten, in denen 60 Schüsse abgegeben werden müssen. Da in der betroffenen Gauliga jedoch nur pro Wettkampf 30 Schüsse abgegeben werden müssen, wäre es nicht möglich einfach das Ergebnis herunter zu rechnen. Ebenfalls gibt es hierfür in der Ligaordnung keine Regelung. Da diese Information als ein Vorgriff eines möglichen Berufungsurteils, des Hessischen Schützenverbandes zu sehen wäre, wurde der Gauligaleiter hiervon in Kenntnis gesetzt. Nach Rücksprache wurde dem SV Wallenrod jedoch erklärt, dass der Verein -nach dem Willen des Gauschützenmeisters- dennoch Einspruch beim Gaurundenwettkampfgericht einlegen müsste. Dies wurde von Seiten des SV Wallenrod form- und fristgerecht erledigt. Mit Urteil vom 07.06.2016 wurde der Wettkampfwertung des Gauligaleiters nicht Recht gegeben und dem SV Wallenrod 2 die Punkte wieder zuerkannt.
Von Seiten des SV Wallenrod wird dieses Vorgehen als Farce gesehen. Vorab dieser Wettkämpfe hat sich der Mannschaftsführer über sein Vorgehen vergewissert und gem. der Ligaordnung verhalten. Ein betroffener Verein kann nur innerhalb einer Woche Einspruch einlegen. Seitens des Ligaleiters wurde der SV Wallenrod hier erst nach 4 Wochen über sein angebliches Fehlverhalten informiert. In dieser Zwischenzeit fand bereits der zweite betroffene Wettkampf statt. Selbst als das schon feststehende zukünftige Urteil des Hessischen Schützenverbandes vorlag, wurde der Gauligaleiter angewiesen, dem SV Wallenrod mitzuteilen, Einspruch gegen die Wertung einzulegen. Auch wurde hier dem Ligaleiter des Schützengaus 6 jegliche Entscheidungskompetenz vom Gauschützenmeister abgesprochen. Noch nicht genug: Zurzeit liegt ein Einspruchsverfahren seitens des Gauschützenmeisters gegen die Entscheidung seines eigenen Wettkampfgerichtes beim HSV vor.
Nach der endgültigen Entscheidung kann sich der SV Wallenrod wieder auf das wesentliche den Sport konzentrieren.